Die Landeskirche des Kantons Bern hat von ihrem Herrn den Auftrag, allem Volk in Kirche und Welt die Frohe Botschaft von Jesus Christus zu verkündigen (Art. 2 Abs. 1 Kirchenverfassung). Dieser Auftrag bildet die Grundlage für die ganze Kirche und ist leitend für die Arbeit derjenigen, die mit
Ämtern haupt- oder
ehrenamtlich betraut sind, andere
Dienste versehen oder sich als
Freiwillige engagieren. Die Grundlagen zum Mitwirken von Gemeindegliedern finden sich in Art. 10
Kirchenverfassung und Art. 102
Kirchenordnung.
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