Auf nationaler Ebene sind die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) (früher:Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK) (Art.17
Kirchenordnung). Die EKS ist der Zusammenschluss der 24 reformierten Kantonalkirchen, der Evangelisch-methodistischen Kirche und der Eglise Evangélique Libre de Genève. Damit repräsentiert sie rund 2,4 Millionen Protestantinnen und Protestanten.
Hauptaufgaben:
Die EKS fördert die Zusammenarbeit unter den Mitgliedkirchen und pflegt gesamt-schweizerisch die ökumenischen Beziehungen zur Römisch-Katholischen Kirche der Schweiz und zur
Christkatholischen Kirche der Schweiz, das Gespräch mit dem
Judentum sowie den
interreligiösen Dialog.
Sie leistet zugunsten der Mitgliedkirchen theologische und ethische Grundlagenarbeit zu Themen aus Kirche, Gesellschaft, Politik, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft und erarbeitet Stellungnahmen. Sie pflegt Beziehungen zu den Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und vertritt hierbei die Anliegen ihrer Mitgliedkirchen.
Sie verbindet sich und ihre Mitgliedkirchen mit der weltweiten Christenheit.
Für Kirchgemeinden im Kanton Bern gibt die Website Gemeindefinanzen der Direktion für Inneres und Justiz einen detaillierten Überblick zu allen Finanzfragen in der Kirchgemeinde.
Die Kirchgemeinden im Kanton Bern erstellen laut Art. 64 Gemeindeverordnung einen Finanzplan, der einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten vier bis acht Jahren gibt.
Zu beachten gilt, dass bei Beschaffungen bzw. Auftragsvergaben, z.B. bei Bauvorhaben, besondere kantonale und eidgenössische Vorschriften gelten. Bitte konsultieren Sie rechtzeitig die untenstehende Anlaufstelle beim Kanton.
Staatliche Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit dem BeschaffungswesenZentrale Koordinationsstelle Beschaffung
HRM2
Die Kirchgemeinden des Kantons Bern haben auf den 1. Januar 2019 ihre Rechnungslegung auf HRM2 umgestellt. Die Webseite HRM2 des Amtes für Gemeinden und Raumordnung enthält Arbeits- und Praxishilfen zu HRM2.
Für die Führung des Finanzhaushaltes sind die Kirchenverfassung und die von der Kirchenversammlung oder dem Kirchenrat erlassenen Vorschriften massgebend. Der Finanzhaushalt steht unter der Aufsicht des Kirchenrates.
Für Kirchgemeinden im Kanton Solothurn gibt die Website Gemeindefinanzen des Departements Volkswirtschaft Auskunft. Detaillierte Hinweise und Hilfen gibt das
Handbuch Rechnungswesen der solothurnischen Gemeinden.
§ 138 Gemeindegesetz schreibt den Kirchgemeinden einen Finanzplan vor. Der Finanzplan stellt ein unverzichtbares Führungsinstrument für die Exekutive dar und liefert wichtige Informationen für die Legislative.
Zu beachten gilt, dass bei Beschaffungen bzw. Auftragsvergaben, z.B. bei Bauvorhaben, besondere kantonale und eidgenössische Vorschriften gelten. Bitte konsultieren Sie rechtzeitig die untenstehende Anlaufstelle beim Kanton.
Staatliche Anlaufstelle in Finanzangelegenheiten:
Unter den Kirchgemeinden der Kantone Bern und Solothurn besteht jeweils ein Finanzausgleich. Der Finanzausgleich unter den Berner Gemeinden wird von der Fachstelle Finanzen der gesamtkirchlichen Dienste verwaltet, der Finanzausgleich unter den Solothurner Gemeinden von der Bezirkssynode Solothurn
Der Synodalrat bestimmt jährlich die obligatorischen gesamtkirchlichen Kollekten an bestimmten Feiertagen. Über die Bedeutung der Kollekte im Gottesdienst finden Sie Informationen im Kapitel Gottesdienstelemente. Der Synodalrat empfiehlt, 5% des Kirchensteuerertrages für die drei kirchlichen Hilfswerke HEKS, mission21 und Brot für alle zu verwenden (siehe hier).
Kirchliche Anlaufstelle in Finanzangelegenheiten:
Fachstelle Finanzen der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Art. 86-94 Kirchenordnung), Kontakt in der Adresssammlung auf der Website www.refbejuso.ch
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