Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 5

Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz

Auf nationaler Ebene sind die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn Mitglied der Opens external link in new windowEvangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) (früher:Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK) (Art.17 Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterOpens external link in new windowKirchenordnung). Die EKS ist der Zusammenschluss der 24 reformierten Kantonalkirchen, der Evangelisch-methodistischen Kirche und der Eglise Evangélique Libre de Genève. Damit repräsentiert sie rund 2,4 Millionen Protestantinnen und Protestanten.

Hauptaufgaben:

Die EKS fördert die Zusammenarbeit unter den Mitgliedkirchen und pflegt gesamt-schweizerisch die ökumenischen Beziehungen zur Opens external link in new windowRömisch-Katholischen Kirche der Schweiz und zur Opens external link in new windowChristkatholischen Kirche der Schweiz, das Gespräch mit dem Opens external link in new windowJudentum sowie den Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterinterreligiösen Dialog.

Sie leistet zugunsten der Mitgliedkirchen theologische und ethische Grundlagenarbeit zu Themen aus Kirche, Gesellschaft, Politik, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft und erarbeitet Stellungnahmen. Sie pflegt Beziehungen zu den Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und vertritt hierbei die Anliegen ihrer Mitgliedkirchen.

Sie verbindet sich und ihre Mitgliedkirchen mit der weltweiten Christenheit.

BE

Für Kirchgemeinden im Kanton Bern gibt die Website Opens external link in new windowGemeindefinanzen der Direktion für Inneres und Justiz einen detaillierten Überblick zu allen Finanzfragen in der Kirchgemeinde.

Die Kirchgemeinden im Kanton Bern erstellen laut Art. 64 Opens external link in new windowGemeindeverordnung einen Finanzplan, der einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten vier bis acht Jahren gibt.

Zu beachten gilt, dass bei Beschaffungen bzw. Auftragsvergaben, z.B. bei Bauvorhaben, besondere kantonale und eidgenössische Vorschriften gelten. Bitte konsultieren Sie rechtzeitig die untenstehende Anlaufstelle beim Kanton.

Staatliche Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen
Opens external link in new windowZentrale Koordinationsstelle Beschaffung

HRM2
Die Kirchgemeinden des Kantons Bern haben auf den 1. Januar 2019 ihre Rechnungslegung auf HRM2 umgestellt. Die Webseite Opens external link in new windowHRM2 des Amtes für Gemeinden und Raumordnung enthält  Arbeits- und Praxishilfen zu HRM2.

JU

Für die Führung des Finanzhaushaltes sind die Kirchenverfassung und die von der Kirchenversammlung oder dem Kirchenrat erlassenen Vorschriften massgebend. Der Finanzhaushalt steht unter der Aufsicht des Kirchenrates.

SO

Für Kirchgemeinden im Kanton Solothurn gibt die Website Opens external link in new windowGemeindefinanzen des Departements Volkswirtschaft Auskunft. Detaillierte Hinweise und Hilfen gibt das Opens external link in new windowHandbuch Rechnungswesen der solothurnischen Gemeinden.

§ 138 Opens external link in new windowGemeindegesetz schreibt den Kirchgemeinden einen Finanzplan vor. Der Finanzplan stellt ein unverzichtbares Führungsinstrument für die Exekutive dar und liefert wichtige Informationen für die Legislative.

Zu beachten gilt, dass bei Beschaffungen bzw. Auftragsvergaben, z.B. bei Bauvorhaben, besondere kantonale und eidgenössische Vorschriften gelten. Bitte konsultieren Sie rechtzeitig die untenstehende Anlaufstelle beim Kanton.

Staatliche Anlaufstelle in Finanzangelegenheiten:

Opens external link in new windowAmt für Gemeinden

Unter den Kirchgemeinden der Kantone Bern und Solothurn besteht jeweils ein Finanzausgleich. Der Finanzausgleich unter den Berner Gemeinden wird von der Fachstelle Finanzen der gesamtkirchlichen Dienste verwaltet, der Finanzausgleich unter den Solothurner Gemeinden von der Bezirkssynode Solothurn

Der Synodalrat bestimmt jährlich die obligatorischen gesamtkirchlichen Kollekten an bestimmten Feiertagen. Über die Bedeutung der Kollekte im Gottesdienst finden Sie Informationen im Kapitel Gottesdienstelemente. Der Synodalrat empfiehlt, 5% des Kirchensteuerertrages für die drei kirchlichen Hilfswerke HEKS, mission21 und Brot für alle zu verwenden (Opens external link in new windowsiehe hier).

Kirchliche Anlaufstelle in Finanzangelegenheiten:

Fachstelle Finanzen der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Art. 86-94 Opens external link in new windowKirchenordnung), Kontakt in der Adresssammlung auf der Website www.refbejuso.ch

Senden Sie uns Ihre Bemerkungen zu dieser Seite